HAUSORDNUNG DER
HERRENACKER PARKHAUS AG
Hausordnung der Herrenacker Parkhaus AG
- Die Herrenacker Parkhaus AG betrachtet den Inhaber eines Parkscheins oder einer Mieterkarte als rechtmässigen Fahrzeughalter. Sie ist jedoch berechtigt, jederzeit weitere Ausweise zu verlangen.
Die Benutzung des Parkhauses erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Herrenacker Parkhaus AG wird hiermit im Rahmen des gesetzlich zulässigen wegbedungen. Namentlich kann für Parkschäden oder Diebstahl keine Haftung übernommen werden.
Die Benutzung des Parkhauses ist gebührenpflichtig. Das Verlassen des Parkhauses ohne Bezahlung derParkgebühr wird geahndet. Zusätzlich wird eine Umtriebsentschädigung von mind. CHF 120.– erhoben.
Für verlorene Parkscheine wird eine Gebühr von CHF 40.– erhoben.
Für Beschädigungen an Einrichtungen und Installationen des Parkhauses haftet der Verursacher.
Folgendes ist untersagt:
Fahrzeuge ohne gültige Nummernschilder einzustellen
Das Parkhaus mit Schneeketten, Spikes und dergleichen zu befahren
Das Abstellen von Motorrädern, Motorfahrrädern, Velos etc. ist untersagt.
Zugänge und Fluchtwege zu versperren
Das unberechtigte Verweilen im Parkhaus, insbesondere das Übernachten im Fahrzeug
Treibstoffe oder andere feuergefährliche Materialien einzulagern
Gegenstände oder Mobilien einzustellen oder zu lagern
Das Verunreinigen durch Kaugummis und Zigarettenstummel sowie das Deponieren von Kehricht und Unrat
Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am Fahrzeug vorzunehmen, Treibstoff umzufüllen, das Fahrzeug zu
reinigen
Das unnötige Laufenlassen oder Ausprobieren von Motoren
Fahrzeuge mit undichtem Motor, Tank oder Getriebe einzustellen
Plakate anzubringen, Werbematerialien und Flugblätter zu verteilen sowie Waren anzubieten
Mitgeführte Tiere frei laufen zu lassen
Beschädigungen von eigenen oder fremden Fahrzeugen, Einrichtungen und Installationen der
Herrenacker Parkhaus AG sowie Diebstähle aus dem Fahrzeug sind der Herrenacker Parkhaus AG vor
Verlassen des Parkhauses zu melden, damit nötigenfalls die Polizei verständigt werden kann.
Das Parkieren an E-Ladestationen ist nur während des Ladevorgangs erlaubt. Parkieren an E-
Ladestationen ohne Laden ist nicht gestattet. Nach dem Ladevorgang ist das Auto umzuparkieren.
Die Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Parkfelder abgestellt werden.
Das Parkhaus, insbesondere die Frauen- und Behindertenpark-plätze sowie die Ein-/Ausfahrten und alle
Kassen, ist videoüberwacht. Ein Sicherheitsdienst patrouilliert regelmässig.
Im Parkhaus ist grundsätzlich mit Abblendlicht zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Das Parkhaus ist bestimmungsgemäss zu benutzen. Bei Verunreinigung des Parkhauses werden die
Kosten für die Reinigung und Umtriebe dem Verursacher mit mind. CHF 120.– in Rechnung gestellt.
Zusätzlich kann die Herrenacker Parkhaus AG gegen den Verursacher ein Benutzungsverbot verhängen.
Die Benutzung des Parkhauses erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Herrenacker Parkhaus AG wird hiermit im Rahmen des gesetzlich zulässigen wegbedungen. Namentlich kann für Parkschäden oder Diebstahl keine Haftung übernommen werden.
Die Benutzung des Parkhauses ist gebührenpflichtig. Das Verlassen des Parkhauses ohne Bezahlung derParkgebühr wird geahndet. Zusätzlich wird eine Umtriebsentschädigung von mind. CHF 120.– erhoben.
Für verlorene Parkscheine wird eine Gebühr von CHF 40.– erhoben.
Für Beschädigungen an Einrichtungen und Installationen des Parkhauses haftet der Verursacher.
Folgendes ist untersagt:
Fahrzeuge ohne gültige Nummernschilder einzustellen
Das Parkhaus mit Schneeketten, Spikes und dergleichen zu befahren
Das Abstellen von Motorrädern, Motorfahrrädern, Velos etc. ist untersagt.
Zugänge und Fluchtwege zu versperren
Das unberechtigte Verweilen im Parkhaus, insbesondere das Übernachten im Fahrzeug
Treibstoffe oder andere feuergefährliche Materialien einzulagern
Gegenstände oder Mobilien einzustellen oder zu lagern
Das Verunreinigen durch Kaugummis und Zigarettenstummel sowie das Deponieren von Kehricht und Unrat
Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am Fahrzeug vorzunehmen, Treibstoff umzufüllen, das Fahrzeug zu
reinigen
Das unnötige Laufenlassen oder Ausprobieren von Motoren
Fahrzeuge mit undichtem Motor, Tank oder Getriebe einzustellen
Plakate anzubringen, Werbematerialien und Flugblätter zu verteilen sowie Waren anzubieten
Mitgeführte Tiere frei laufen zu lassen